Im Herbst 1996 begann eine neue Ära der Landwirtschaft: Farmer in den USA ernteten die ersten gentechnisch veränderten Pflanzen. Seither haben die bepflanzten Flächen weltweit stetig zugenommen (siehe Grafik). Jedoch finden heute 90 Prozent des Anbaus in nur fünf Ländern statt: USA, Brasilien, Argentinien, Indien und Kanada. Nach und nach entscheiden sich aber immer mehr Staaten für Gentechpflanzen, die meisten davon Entwicklungsländer. So baute beispielsweise Bangladesh 2015 erstmals genveränderte Auberginen an.
Im Gegensatz dazu lehnen die meisten europäischen Länder die grüne Gentechnik nach wie vor ab – auch die Schweiz. Dies, obwohl sich viele Befürchtungen der Kritiker – etwa, dass Gentechpflanzen ein Gesundheitsrisiko darstellen, sich unkontrolliert ausbreiten und nützliche Insekten schädigen – als unbegründet erwiesen haben. Hier sind die fünf wichtigsten Fakten über grüne Gentechnik in der Schweiz:
1. Gentechpflanzen schaden der Gesundheit nicht
Viele Menschen halten gentechnisch veränderte Nahrungsmittel für suspekt, weil sie befürchten, dass deren Verzehr nicht sicher sei. Doch die Produkte sind genauso sicher wie konventionelle Lebensmittel. Das zeigen über 1800 Studien, die neben dem Einfluss auf die Umwelt auch mögliche Gesundheitsgefahren durch Gentechpflanzen untersucht haben. Auch ein vom Bundesrat in Auftrag gegebenes fünfjähriges Nationales Forschungsprogramm kam zum selben Schluss.
Lediglich vereinzelte Studien fanden Risiken. Etwa jene des französischen Forschers Gilles-Eric Séralini, der bei Ratten ein erhöhtes Krebsrisiko durch Genmais beobachtete. Doch der Forscher musste seine Untersuchung wegen wissenschaftlicher Mängel zurückziehen. Deshalb sah die europäische Gesundheitsbehörde EFSA keinen Grund, ihre eigene Sicherheitsbewertung dieser Maissorte in Zweifel zu ziehen.
2. Auf Schweizer Äckern wächst so bald kein Gentech
Letztes Jahr hat das Parlament das seit 2005 bestehende Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nochmals verlängert, bis zum Jahr 2021. Für den Fall, dass danach ein Anbau erlaubt werden sollte, schlägt der Bundesrat nun eine Gesetzesänderung vor. Neu sind spezielle Zonen für gentechnisch veränderte (GV) Organismen vorgesehen, die mehrere Bauern gemeinsam beantragen müssten und die bewilligungspflichtig wären. Jedoch sind die Anforderungen derart hoch, dass Gentechbefürworter jetzt schon von einem faktischen Anbauverbot nach Ablauf des Moratoriums sprechen.
Ausgenommen vom derzeit geltenden Moratorium ist die Forschung. So laufen gegenwärtig Freilandexperimente mit gentechnisch veränderten Kartoffeln, Weizenpflanzen oder Apfelbäumen. Alle finden auf einem gesicherten Versuchsfeld am Reckenholz bei Zürich statt.
3. Importe aus dem Ausland sind erlaubt
Auch wenn die Schweiz keine Gentechpflanzen anbaut – derzeit dürften drei Mais- und eine Sojasorte importiert werden. Trotzdem gibt es in der Schweiz keine Lebensmittel aus gentechnisch verändertem Mais oder Soja zu kaufen, denn drei Viertel der Konsumenten lehnen solche Produkte ab. Entsprechend bieten die Detailhändler keine an. Und auch die Schweizer Fleisch-, Milch- und Eierproduzenten setzen auf gentechfreie Futtermittel für ihre Tiere. Deshalb wird kein GV-Futter importiert.
4. In vielen Nahrungsmitteln sind Spuren von Gentech drin
Der Grossteil der Schweizer Bevölkerung möchte wählen können, ob Gentechnik im Essen ist oder nicht. Grundsätzlich ist das möglich, da Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Organismen gekennzeichnet sein müssen. Ganz ohne Gentech ist unser Essen aber trotzdem nicht. Denn bei der Kennzeichnung sind Ausnahmen erlaubt:
Enthält ein Lebensmittel weniger als 0,5 Prozent einer gentechnisch veränderten Pflanze, muss dies nicht deklariert werden. Aber nur, wenn die Beimischung unbeabsichtigt ist. Zum Beispiel, wenn ein Produkt Mehl aus konventionellem Mais enthält, der mit GV-Mais verunreinigt ist.
Auch Hilfs- und Zusatzstoffe brauchen keine Kennzeichnung. Etwa Lab, das man zur Herstellung von Käse braucht, oder Vitamine. Sie werden oft aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen, anschliessend aber von ihnen abgetrennt und gereinigt, sodass sich der gentechnisch veränderte Organismus im Endprodukt nicht mehr findet.
Fleisch, Milch und Eier aus dem Ausland – auch aus der EU – stammen zum grössten Teil von Tieren, die mit GV-Pflanzen gefüttert wurden. Eine Deklarationspflicht besteht nicht.
5. Gentech oder nicht – bald nicht mehr unterscheidbar
Zurzeit revolutioniert eine neue Methode mit dem sperrigen Namen Crispr/Cas9 die Pflanzenbiotechnologie. Damit lässt sich das Erbgut von Lebewesen einfach und äusserst präzise verändern. Findet die Veränderung in einem pflanzeneigenen Gen statt, lässt sie sich später nicht von einer Mutation unterscheiden, die auch in der Natur hätte auftreten können.
Derart veränderte Pflanzen gelten in den USA nicht als Gentechnik. Und sie müssen aus diesem Grund auch nicht gekennzeichnet werden. Erste, auf diese Art hergestellte Produkte, zum Beispiel Champignons, die keine braunen Flecken mehr bekommen, kann man dort schon in den Geschäften kaufen. Gentechnik oder nicht? Diese Frage ist in der EU und in der Schweiz noch nicht geklärt. Doch eines ist sicher: Würden solche Pflanzen hierzulande auftauchen, hätte niemand die Möglichkeit, das überhaupt festzustellen.