Das musst du wissen

  • Sowohl Versuche mit Tieren als auch klinische Versuche mit Menschen sind für viele Krankheiten unerlässlich.
  • Für die Pandemie hiesse die Initiative: Die Entwicklung und der Import neuer Corona-Impfstoffe wären untersagt.
  • Fachleute sagen: Ein Verbot hätte drastische Folgen für die Forschung und die medizinische Versorgung in der Schweiz.
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Am 13. Februar stimmt die Schweiz ab – gleich mehrfach. Vors Volk kommt unter anderem die Initiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot». Wofür gibt es in der Schweiz Tierversuche – und was ist mit «Menschenversuchen» gemeint? Was würde ein solches Verbot für die Forschung bedeuten? Und wäre auch die Covid-Impfung betroffen? Ein Überblick.

Was will die Tier- und Menschenversuchsverbots-Initiative?

Die Volksinitiative fordert einerseits ein Verbot von Tierversuchen. Produkte, die mithilfe von Tierversuchen entwickelt wurden, sollen zudem nicht mehr importiert werden dürfen. Die Initiative verlangt weiter, dass Forschung ohne Tierversuche mindestens dieselbe staatliche Unterstützung erhält wie heute jene mit Tierversuchen. Andererseits sollen auch sogenannte Menschenversuche verboten werden.

Das Initiativkomitee beruft sich darauf, dass weder Versuche mit Tieren noch mit Menschen verlässliche Vorhersagen liefern könnten. Die Forschung sei in der Lage, ihre Erkenntnisse auch «mit tier- und menschenleidfreien Ansätzen» zu erreichen. Dem widersprechen Forschende vehement. Sie sagen: Die Initiative sei schädlich und extrem.

Was gilt als Tierversuche – und wieso braucht es sie?

Als Tierversuche gelten in der Schweiz alle Untersuchungen an lebenden Tieren, wenn damit eine wissenschaftliche Frage beantwortet wird. Dazu zählt auch das Gewinnen und Prüfen von Zellen, Organen oder Körperflüssigkeiten; es sei denn, dies geschieht zu Zwecken der Landwirtschaft – etwa der Milchproduktion –, der Tiermedizin – zum Beispiel bei Blutentnahmen – oder der Wildtierökologie – etwa bei der Entnahme von Fellproben. Als Tierversuch zählt auch, wenn man lebende Tiere braucht, um «artfremde Organismen zu erhalten oder zu vermehren». Ein Beispiel hierfür wäre eine Studie von Parasiten wie Magen-Darm-Würmer im Schaf, veranschaulicht Michaela Thallmair, Biologin und Tierschutzbeauftragte an der Universität Zürich. Eingesetzt werden Tiere zudem in der Aus- und Weiterbildung von medizinischem Personal.

UZH

Dr. Michaela Thallmair, Biologin und Tierschutzbeauftragte an der Universität Zürich seit 2012.

Tierversuche dienen dazu, Krankheiten wie Krebs oder Nerven- und Geistesstörungen zu erforschen, die Wirksamkeit und Sicherheit von Medikamenten zu überprüfen oder um Vorgänge im Körper besser zu verstehen. Für die Erforschung von Krankheiten beim Menschen wurden gemäss aktueller Tierversuchsstatistik knapp siebzig Prozent aller Versuchstiere verwendet. Dort ist auch zu lesen, dass 2020 insgesamt 1300 Versuchstiere zur Erforschung des Coronavirus respektive der Krankheit Covid-19 eingesetzt wurden. Dies grösstenteils mit dem Ziel, Grundlagen zu Impfstoffen zu ergründen.

Zum Einsatz kommen Tierversuche aber auch in der Tiermedizin. An der Universität Zürich kommen gemäss der Tierschutzbeauftragten Michaela Thallmair aktuell achtzig Prozent der Forschungsarbeiten dem Menschen zugute, zwanzig Prozent dem Tier. «Tierversuche braucht es auch für Forschungsfragen bei in-vitro-Versuchen, bei denen man Material von Tieren entnimmt», ergänzt sie.

Durchgeführt wird die Mehrzahl solcher Tierversuche durch Hochschulen und Industrie, wie die aktuellsten Zahlen von 2020 zeigen. Die Industrie braucht Tierversuche für behördlich vorgeschriebene Untersuchungen, zum Beispiel Wirksamkeitsprüfungen oder toxikologische und pharmakologische Tests. Bei den Hochschulen stehen biomedizinische Forschungen im Zentrum. Private Forschungsinstitute, Stiftungen und ähnliche Einrichtungen verwendeten knapp einen Viertel aller Versuchstiere; die Industrie knapp einen Fünftel.

Was sind Menschenversuche – und wieso braucht es sie?

Der Begriff «Menschenversuch» ist weder im Gesetz noch im Initiativtext definiert, die Auslegung wäre Sache des Gesetzgebers. Das Initiativkomitee sagt, nicht jede Forschung am Menschen sei ein Menschenversuch – geforscht werden könne weiterhin mit biologischen Operationsabfällen oder Blutspenden. Initiativgegner hingegen interpretieren «Menschenversuche» breiter – und betrachten sie als gleichbedeutend mit «Forschung am Menschen».

SNF

Annette Magnin, Pharmazeutin und Geschäftsführerin der Organisation für klinische Studien SCTO.

Grundsätzlich nutzen viele wissenschaftliche Versuche Menschen als Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer. Dazu gehören Versuche in der klinischen Forschung oder in der biomedizinischen Grundlagenforschung, aber auch in der Psychotherapie, wo die Wirkung von unterschiedlichen Therapiemethoden untersucht wird oder in Studien der Psychologie, bei denen es um das Verhalten von Menschen geht. Weitere Bereiche sind die Sportwissenschaften oder die Verhaltensökonomie. Gesetzlich geregelt ist die Forschung am Menschen, die sogenannte Humanforschung. Diese betrifft die Forschung zu Krankheiten des Menschen sowie zu Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers. «Die Forschung am Menschen umfasst klinische Versuche, welche die Sicherheit und Wirksamkeit von medizinischen Therapien an Personen testen», erläutert Annette Magnin, Pharmazeutin und Geschäftsführerin der Organisation für klinische Studien SCTO. Also beispielsweise für Krebsmedikamente. Aber auch die Forschung mit Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen und Spontanaborten sowie mit verstorbenen Personen, oder die Weiterverwendung von biologischem Material, fällt darunter. Mit Letzterem sind zum Beispiel Zellproben von Krebspatienten gemeint, die mit Angaben zur Diagnose, zur Therapie und zum klinischen Verlauf verknüpft sind. Dadurch können Krankheitsprozesse besser untersucht werden und Hinweise für eine bessere Diagnostik und Therapie liefern.

Wie viele Versuche finden in der Schweiz pro Jahr statt?

Tierversuche: Die Zahl der Tierversuche hat seit 2015 stetig abgenommen – insgesamt um knapp zwanzig Prozent. 2020 wurden in der Schweiz rund 560 000 Tiere in Tierversuchen eingesetzt. Das sind 16 000 weniger als im Vorjahr. Zugenommen hat gegenüber 2019 jedoch die Zahl der Versuchstiere für schwer belastendende Tierversuche – klassifiziert als Schweregrad 3.

BLV

Entwicklung der Schweregrade nach Anzahl eingesetzter Tiere. Eine Statistik vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

Versuche mit Menschen: In den letzten Jahren wurden in der Schweiz jährlich zwischen 2000 und 2500 Projekte bewilligt, die unter das Humanforschungsgesetz fallen. Etwas mehr als die Hälfte fand mit direktem Einbezug von an Studien teilnehmenden Personen statt. Beim Rest handelt es sich um Untersuchungen, bei denen ausschliesslich bereits vorhandene Gesundheitsdaten analysiert werden, ebenso wie menschliches biologisches Material, beispielsweise Blutproben. Insgesamt hat die Zahl der Projekte, bei denen Daten und Proben wiederverwendet werden, in den letzten Jahren stetig zugenommen. Und: Die Zahl der klinischen Forschungsprojekte mit Heilmitteln, bei denen Arzneimittel und Medizinprodukte im Mittelpunkt stehen, ist in der Schweiz seit mehreren Jahren rückläufig. Pro Jahr testen rund dreihundert Studien die Heilmittel an Personen. Das Jahr 2020 bilde aufgrund vermehrter Forschung zu Covid-19 eine Ausnahme, erläutert Annette Magnin.

Unter welchen Auflagen dürfen Experimente stattfinden?

Tierversuche: Die Schweiz hat im internationalen Vergleich eines der strengsten Tierschutzgesetze. Untersuchungen gelten selbst dann als Tierversuche, wenn die Massnahme für die Tiere mit keinen Belastungen verbunden ist – sogenannte Versuche von Schweregrad 0. Darunter fallen in der Schweiz rund vierzig Prozent aller Tierversuche.

Das Schweizer Tierschutzgesetz unterscheidet sich hier von den Ländern der Europäischen Union, wo zum Beispiel Beobachtungsstudien nicht als Tierversuche deklariert werden. Ein Tierversuch in der Schweiz wird nur bewilligt, wenn die Ergebnisse nicht auf anderem Weg erzielt werden können. Die Forschenden dürfen in ihren Versuchen mit nur so vielen Tieren arbeiten wie unbedingt nötig, und sie müssen deren Belastungen so gering wie möglich halten.

Versuche mit Menschen: Damit ein Forschungsprojekt zulässig ist, müssen alle Studienteilnehmenden hinreichend über das Vorhaben aufgeklärt werden und ihre Einwilligung geben. «Eine ebenso wichtige Bestimmung verlangt, dass der erwartbare Nutzen des Forschungsvorhabens immer grösser sein muss als die Risiken für die Teilnehmenden», sagt die Pharmazeutin Annette Magnin. Zum Nutzen zählen sowohl die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die der ganzen Gesellschaft zugutekommen als auch der gesundheitliche Nutzen der einzelnen Teilnehmenden. Zudem ist in der Verfassung vorgeschrieben, dass jedes Forschungsvorhaben von einer unabhängigen Instanz geprüft werden muss. Diese Aufgabe übernehmen die kantonalen Ethikkommissionen und in manchen Fällen zusätzlich das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic.

Welche Tiere werden in der Schweiz als Versuchstiere eingesetzt?

Die meisten der Tiere werden spezifisch für Versuche gezüchtet. Grossmehrheitlich handelt es sich dabei um Ratten und Mäuse. Daneben kommen aber auch Vögel, Fische, Affen, Katzen oder Hunde zum Einsatz. Hunde allerdings fast ausschliesslich für Studien, die keinerlei Belastung für das Tier sind.

Sind die Versuche schmerzhaft?

Tierversuche: Tierversuche werden in der Schweiz in vier Belastungskategorien eingeordnet, in die Schweregrade 0 bis 3. Versuche im Schweregrad 0 werden als nicht belastend beurteilt. Der Schweregrad 1 entspricht einer leichten, der Schweregrad 2 einer mittleren und der Schweregrad 3 einer schweren Belastung. Ein paar Beispiele: «Ein nicht belastender Versuch ist etwa, wenn man untersuchen möchte, ob die Milchleistung einer Kuh steigt, wenn man ihr irgendwelche Kräuter zum Futter mischt», veranschaulicht die Tierschutzbeauftragte Michaela Thallmair. Schweregrad 1 wäre die Blutentnahme bei einer Maus. Bei Schweregrad 2 und 3 könnte es sich um eine Operation handeln, die einen Schmerz bewirkt. Dazu schreibt das Gesetz aber eine Schmerzbehandlung vor. «Tiere müssen narkotisiert werden und erhalten danach Schmerzmittel», sagt Thallmair. «Leider erfordert die Erforschung von Krankheiten, die unsere Gesellschaft sehr interessieren, häufig auch solch hoch belastende Tierversuche.» Rund neunzig Prozent der Versuche mit Schweregrad 3 dienen der Erforschung von Krankheiten beim Menschen wie Krebs, Alzheimer, Parkinson oder Multipler Sklerose.

Versuche mit Menschen: Es gibt klinische Studien mit Menschen, die für die Probanden mit Schmerzen verbunden sind, bejaht Pharmazeutin Annette Magnin von der Organisation für klinische Studien.

«Auch zugelassene medizinische Therapien sind manchmal mit Schmerzen verbunden. Denken Sie an mögliche Nebenwirkungen einer Chemotherapie oder einen operativen Eingriff.»Annette Magnin, Pharmazeutin von der Organisation für klinische Studien

In solchen Fällen sei es unvermeidbar, dass auch Probanden in klinischen Studien Schmerzen empfinden. Allerdings gelte: Der potenzielle Nutzen des Forschungsvorhabens muss grösser sein als die Risiken und die Belastung.

Gibt es Alternativen zu Tierversuchen?

Zu den Alternativen gehören menschliche Zell- und Gewebekulturen, «organ-on-a-chip»-Kulturen oder Computersimulationen. Gerade in der biomedizinischen Forschung sind sie weit verbreitet. Solche Ansätze sind laut den Initianten «auf erfolgreichem Weg». Dies wiederum relativieren Wissenschaftler: «Zwar können sie im besten Fall Tierversuche ersetzen oder zumindest reduzieren», sagt Michaela Thallmair. Allerdings könnten Zellkultursysteme die Komplexität biologischer Systeme und vor allem die Interaktionen verschiedener Zelltypen und Organe bisher nur ungenügend abbilden. Dies gelte auch für die Interaktion mit gewissen Umwelteinflüssen. «Computersimulationen brauchen ausserdem genügend Erkenntnisse und Wissen, um überhaupt programmiert werden zu können», sagt Thallmair. Wissen, dass unter anderem oft selber aus Tierversuchen stamme. Heisst: Immer, wenn verschiedene Organsysteme – etwa das Immunsystem, Gewebezellen oder der Blutkreislauf – für eine Fragestellung interagieren müssen, ist die Untersuchung nicht oder nur zu einem kleinen Teil mit tierversuchsfreien Methoden möglich. Ein Beispiel ist die Krebsforschung. «Doch auch in den Neurowissenschaften benötigen viele Untersuchungen einen lebenden Organismus – etwa, wenn Hirnaktivität in Verbindung mit Verhalten erforscht werden soll», sagt Thallmair. Und noch auf etwas weist die Tierschutzbeauftragte hin: Ein direkter Test der meisten Medikamente, Medizinprodukte oder Verfahren – neue Herzklappen oder auch Operationstechniken – müssen zuerst am Tier getestet werden.

«Ohne vorherige Tierversuche wäre Forschung am Menschen gefährlich und unethisch.»Dr. Michaela Thallmair, Biologin und Tierschutzbeauftragte

In vielen Bereichen gebe es in absehbarer Zeit keine Alternative zu Tierversuchen – besonders bei komplexen Erkrankungen. «Viele tierfreie, biomedizinische Methoden stecken noch in den Kinderschuhen.»

KEYSTONE/Gaetan Bally

Ratten in einem Käfig, aufgenommen in einem Labor in der Schweiz am 26. September 2018. In diesem Labor wird an Tieren geforscht, wobei der Schwerpunkt auf Labormäusen liegt, um Krankheitsmechanismen besser verstehen zu können.

Und Alternativen zu Versuchen mit Menschen?

Die Forschung am Menschen arbeitet mit unterschiedlichen Methoden, beispielsweise mit bereits vorhandenen Gesundheitsdaten oder der Wiederverwendung von biologischem Material. «Zudem werden auch Computersimulationen zur Entwicklung und Optimierung von Arzneimitteln standardmässig eingesetzt», sagt Annette Magnin. «Solche Methoden tragen wesentlich zu unserem Wissen über Krankheitsursachen und Behandlungsmöglichkeiten oder zur Funktion des menschlichen Körpers bei, ohne an lebenden Menschen zu forschen. Sie sind in diesem Sinne Alternativen zu den klassischen klinischen Versuchen.» Diese Methoden würden aber immer nur Ausschnitte des menschlichen Körpers abbilden. «Um die Wirkung und Sicherheit eines Heilmittels auf den Menschen in seiner Ganzheit zu untersuchen, sind und bleiben Versuche mit Menschen unerlässlich.»

Welche Folgen hätte ein Verbot für die Forschung?

Tierversuche: Die Annahme der Initiative würde alle Forschungsfragen und Vorhaben verbieten, bei denen Tiere einbezogen sind. «Damit wären Fortschritte in der Medizin, der Veterinärmedizin, der Umweltwissenschaften sowie etwa der Agronomie nicht mehr möglich», sagt Michaela Thallmair. Zudem könnten Medikamente und Impfstoffe, die im Ausland mithilfe von Tierversuchen entwickelt wurden, in der Schweiz nicht eingesetzt werden.

«Die Initiative gefährdet nicht nur die Forschung in zahlreichen Bereichen, sondern auch die medizinische Versorgung in der Schweiz.»Dr. Michaela Thallmair, Biologin und Tierschutzbeauftragte

Die Initianten hingegen sind der Meinung, die Initiative ermögliche Chancen – sie sprechen von einem «Quantensprung» in Forschung und Medizin.

Versuche mit Menschen: Obwohl die Definition von Menschenversuchen von den Initianten festgelegt werden müsste, sagt Annette Magnin: «Klinische Versuche wären auf jeden Fall gänzlich verboten». Sie verweist auf Abschnitt 118b der Bundesverfassung, der heute die Forschung am Menschen regelt.

Dieser würde dann ein Verbot von «Menschenversuchen» beinhalten. «In der Schweiz gäbe es grosse Teile der Humanforschung schlichtweg nicht mehr.» Tangiert wären womöglich auch die Verhaltensforschung, Psychologie, Soziologie oder Pädagogik, sagt sie. Kurz: Alle Forschungsfragen, bei denen Menschen einbezogen sind. «Konkret bedeutet dies: Wir könnten weder neue Therapien entwickeln, noch an der Verbesserung bereits bestehender Therapien forschen», erklärt Magnin. Auch Personen, die an einer Krankheit leiden, dürften in der Schweiz nicht länger an Forschungsprojekten teilnehmen – obwohl es häufig die Betroffenen selbst sind, die aktiv die Forschung vorantreiben, wie Magnin sagt. Und: Schweizer Forschende und insbesondere die Industrie würden wohl ins Ausland abwandern und die Schweiz ihren Status als führenden Forschungs- und Innovationstandort einbüssen. «Nebst der Forschung würde auch die Lehre in Mitleidenschaft gezogen», sagt Magnin. Schliesslich sei die medizinische Forschung Teil der Ausbildung medizinischer Fachleute.

Was bedeutet die Initiative für die Erforschung und Entwicklung von Impfstoffen und Medikamenten? Unter anderem gegen das Coronavius?

«Die Entwicklung von Covid-19-Impfstoffen wäre ohne Tierversuche nicht möglich gewesen.»Dr. Michaela Thallmair, Biologin und Tierschutzbeauftragte

Müssten die bereits zugelassenen Covid-19 Impfstoffe auf Grund neuer Virusvarianten angepasst werden, dürften hierzu in der Schweiz keine klinischen Studien stattfinden, ergänzt Annette Magnin. «Wir dürften auch die im Ausland weiterentwickelten Impfstoffe nicht in die Schweiz einführen. Die Schweizer Bevölkerung hätte somit keinen Impfstoff zur Verfügung, der auch bei neuen Virusvarianten wirksam wäre.» Alle Medikamente und Impfstoffe, die im Ausland mithilfe von Tier- und Menschenversuchen entwickelt wurden, dürften in der Schweiz nicht eingesetzt werden. Die Initiative gefährde nicht nur die Forschung in zahlreichen Bereichen, sondern auch die medizinische Versorgung in der Schweiz, sind sich die Expertinnen einig.

Was würde ein Importverbot für die medizinische Versorgung in der Schweiz bedeuten?

Das Importverbot würde nicht nur Arzneimittel – also Medikamente oder Impfstoffe – betreffen, sondern auch sogenannte Medizinprodukte. «Darunter fallen zum Beispiel Hörgeräte, Beatmungsgeräte, Röntgengeräte, Herzschrittmacher oder Implantate», zählt Annette Magnin auf. Sicherheit und Funktion solcher Medizinprodukte müsse oftmals mittels Versuchen am Menschen nachgewiesen werden. Und für eine medizinische Behandlung müssten Personen, die es sich leisten können, möglicherweise ins Ausland reisen – weil die bestmögliche Therapie in der Schweiz nicht erhältlich ist. Dasselbe gilt für Tierbesitzer.

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