Mittlerweile haben fast alle Schweizer Kantone das Verhältniswahlrechtssystem für die Wahl der kantonalen Gesetzgeber etabliert. Aber nicht immer ist beim Proporz drin, was darauf steht: In vielen Kantonen hat die konkrete Ausgestaltung des Systems dazu geführt, dass die Wahlergebnisse trotz Proporz eher einem Mehrheitswahlsystem ähneln.
Deckmantel für Eigeninteressen
Schwyz war einer der ersten Kantone, in dem mit der Verfassungsrevision 1898 unter dem Deckmantel des Proporz ein Mischsystem eingeführt wurde. Federführend waren bei dieser Reform die Katholisch-Konservativen, die unter dem alten Wahlrecht über eine absolute Mehrheit im Kantonsrat verfügt hatten. Die erste Wahl im Jahr 1900 unter dem neuen Wahlrecht brachte jedoch keine grossen Veränderungen der Parteiverhältnisse. Die Katholisch-Konservativen konnten ihre Position problemlos behaupten.
Das Ergebnis war – zumindest teilweise – einer Besonderheit geschuldet: Der Proporz wurde nur in Wahlkreisen mit mehr als zwei Sitzen angewendet. Diese Regelung führte zwar zu gerechteren Verhältnissen in den urbanen und industrialisierten Gemeinden, die bisher von der Liberalen Partei dominiert worden waren. In ländlichen und kleineren Wahlkreisen wurde hingegen weiterhin zum Vorteil der Katholisch-Konservativen nach Mehrheitswahlrecht gewählt.
Das Vorgehen der Katholisch-Konservativen in Schwyz war aber nicht aussergewöhnlich. In mehreren Kantonen haben die historisch dominanten Parteien bei der Einführung des Verhältniswahlrechts kleinere Kreise in ihren Hochburgen bestehen lassen und sich damit sichere Sitze verschafft; so auch in Luzern oder der Waadt. Das Zurechtschneiden von Wahlkreisen war allerdings nur eine Strategie der dominanten Parteien, um die Macht zu behalten. Neuchâtel und Fribourg haben beispielsweise ihre zumeist grossen Wahlkreise nicht verändert, jedoch eine 15-Prozent-Sperrklausel eingeführt, so dass Minderheitsparteien trotz Verhältniswahlrecht kaum zusätzliche Sitze gewannen.
Ein wirklich proportionales System wurde nur in Kantonen eingeführt, in denen Minderheitsparteien das Verhältniswahlrecht gegen den Willen der dominanten Partei durchgesetzt haben: Einerseits öffneten kurzzeitige parlamentarische Mehrheiten diese Möglichkeit, beispielsweise in Genf durch die Zusammenarbeit der Liberal-Konservativen Partei mit einer Abspaltung der Radikalen. Oder in St. Gallen durch eine Dreierallianz von Katholisch-Konservativen, Demokraten und Sozialdemokraten. Andererseits konnte auch das direktdemokratische Initiativerecht dazu dienen, den Widerstand der dominanten Partei zu brechen. Beispiele hierfür lassen sich in Zürich, Basel-Stadt, Aargau und natürlich auf nationaler Ebene finden. In den meisten Fällen waren aber mehrere Anläufe vonnöten, bis der Proporz in Volksabstimmungen akzeptiert wurde.
Gegen den Widerstand der Grossen
Der Soziologe Stein Rokkan hat die These vertreten, dass das Verhältniswahlrecht in den Schweizer Kantonen zum Schutz von politischen Minderheiten eingeführt wurde, um langjährige Konflikte zu befrieden. Für diese These gibt es jedoch wenig empirische Evidenz. Ganz im Gegenteil lässt sich beobachten, dass politisch dominante Parteien die Einführung des Proporzwahlrechts verwendet haben, um sich Vorteile auch unter dem neuen Wahlrecht zu sichern. Wollten Minderheitenparteien demgegenüber ein unverfälschtes Proporzwahlrecht, mussten sie dies in der Regel gegen den Widerstand der grossen Parteien erkämpfen.
Noch heute sehen wir die Nachwirkungen dieser Ursprünge des Proporzwahlrechts in den Kantonen. So hat das Bundesgericht 2012 das Schwyzer Mischsystem aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht wegen fehlender Stimmrechtsgleichheit tatsächlich als verfassungswidrig eingestuft. Eine entsprechende Wahlrechtsreform wurde jedoch von der mittlerweile politisch dominanten Schweizerischen Volkspartei bekämpft, die ein – für sie wohl vorteilhafteres – reines Mehrheitswahlrecht anstrebte. In einer Volksabstimmung im Frühjahr 2015 entschieden sich die Schwyzer jedoch für die Einführung des Verhältniswahlrechts. Wenig überraschend hat die erste Kantonsratswahl unter dem neuen Wahlsystem 2016 zu Verschiebungen zu Gunsten der kleinen Parteien geführt. Ähnliche Entwicklungen lassen sich auch in anderen Schweizer Kantonen wie Nidwalden, Uri und Zug beobachten.
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