Zu Hause tut man gern mal Dinge bei denen man lieber nicht gefilmt werden möchte. Was aber, wenn im unpassendsten Moment die Fotolinse einer Drohne vor dem Schlafzimmerfenster aufsteigt? Wer steuert die Drohne? Und wie kann man sich gegen die Beobachtung wehren? Diese Fragen zu beantworten war bisher ein Problem. Doch das könnte sich bald ändern: Um die Privatsphäre zu schützen, sei eine Registrierungspflicht für zivile Drohnen unumgänglich. Zu dieser Empfehlung kommen Experten in einer am Dienstag vorgestellten Studie der Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung TA-SWISS.

Registrierung notwendig

Wer eine Drohne über 500 Gramm benutzt, soll sich künftig beim Bundesamt für zivile Luftfahrt (BAZL) registrieren müssen. So können Drohnenpiloten ihre Identität nicht länger verheimlichen. Wie genau das passieren soll, ist noch unklar. «Die Identifizierung könnte über Bluetooth oder über das Mobilfunknetz funktionieren», sagt TA-SWISS-Studienleiter Michel Guillaume von der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaft «So würden zum Beispiel Smartphones erkennen, wer hinter der Drohne steckt.» Ob das dann jeder oder nur die Polizei nutzen darf, muss noch entschieden werden.

Momentan sind in der Schweiz über 100’000 zivile Drohnen in Betrieb. Das sind nicht nur private Drohnen, sondern auch solche von Firmen, die Hochspannungsleitungen oder Bahngleise inspizieren. Generell darf man die Flugroboter in jeder Höhe fliegen lassen – solange man sich von bestimmten Zonen wie Flughäfen und Naturschutzgebieten fernhält. Eine Bewilligung des BAZL braucht man unter anderem dann, wenn die Drohne über 30 Kilogramm wiegt, oder wenn man sie autonom fliegen lassen möchte.

Verkehrsregeln für Drohnen

Solche autonom fliegenden Drohnen testet beispielsweise zurzeit die Post in Lugano, um Medikamente und Laborproben von einem Spital zum anderen zu schicken. «Man kann sich vorstellen, dass Drohnen in Zukunft wie ein Art Flaschenpost, Dinge hin und her transportieren», sagt Aviatik-Experte Guillaume. «Wenn dann 20 bis 30 Drohnen über einer Stadt schwirren, wird es eng.» Spätestens dann müssen Verkehrsregeln für Drohnen her. Deshalb empfehlen die Autoren der TA-SWISS-Studie die Schaffung eines Verkehrsleitsystems für Drohnen. An einem solchen Verkehrsleitsystem – genannt U-Space – arbeitet die Schweizer Flugsicherungsgesellschaft Skyguide. Sie plant, U-Space ab 2019 anzubieten. Dafür ist die Registrierung von Drohnen ebenfalls notwendig.

Aber ob mit oder ohne Registrierung: Mit den Bildern, die eine Drohne schiesst, kann man nicht einfach machen, was man will. Sind auf ihnen Menschen erkennbar, so darf man die Bilder ohne deren Zustimmung weiter nicht verwerten. Eine Registrierungspflicht mag zwar von Missbrauch abhalten. Wem aber das Vertrauen in die Gesetzestreue seiner ortsansässigen Drohnenpilotinnen abgeht, dem kann man nur raten: Vorhänge zu.

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