Als sie vor Bundesgericht siegte, war Dora Roeder 26 Jahre alt. Mit ihrem Sieg öffnete sie den Schweizer Anwältinnen die Türen in die Gerichte und veränderte damit die Rechtswissenschaft in der Schweiz für immer. Dora Roeder war eine Wegbereiterin – eine politische Kämpferin aber war sie nicht. «Meiner Mutter ging es nicht um Politik», sagt ihre Tochter Verena Stadler, «sie wollte einfach Anwältin werden.» Doch der Weg dahin war für Dora Roeder lang.

Wir trafen Verena Stadler an einem Herbstmorgen im Jahr 2019. Sie hat Dokumente hervorgeholt, Diplome, Fotografien, Briefe. Das Leben ihrer Mutter, in Buchstaben gefasst. Vieles hat die 1933 geborene Tochter bereits dem Staatsarchiv Thurgau überreicht. Doch hier, in ihrem Zuhause, bewahrt sie die persönlichsten Schriftstücke auf. Fein säuberlich geordnet.

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Dora Roeder kam 1897 in München auf die Welt, ihre Eltern waren Deutsche. Als Dora noch ein Kleinkind war, siedelte die Familie nach Zürich über. Hier wuchs das Mädchen mit drei jüngeren Geschwistern wohlbehütet auf, wie eine Puppe drapiert von der Mutter, die sich in Zürich nie richtig zu Hause fühlte. Nach der Sekundarschule besuchte Dora ein Pensionat in La Neuveville im Welschland, um die Handelsmaturität zu machen. Doch dann brach der Erste Weltkrieg aus. «Der Krieg prägte meine Mutter am meisten», sagt die Tochter und entfaltet ein Stück Papier – es ist ein Brief aus dem Jahr 1914.

«Seit heute Morgen sind die Banken geschlossen und ein Geschäft nach dem anderen macht auch zu», schrieb Dora ihrer Mutter von der Romandie aus – wenige Tage nach der allgemeinen Mobilmachung der Schweizer Armee am 1. August 1914. 220 000 Mann rückten in Aktivdienst ein. «Hier hatte man eine Versammlung. Man machte sich aus, dass wenn in wahrscheinlich zwei Tagen die Franzosen kommen, will man von Neuveville, Genf etc ausziehen und diese Städte in Brand setzen. Monsieur le Directeur muss auch ins Militär.» Der Kriegsausbruch wühlte die damals Siebzehnjährige auf – und führte dazu, dass die Schule vorübergehend geschlossen wurde. «Dorli», wie die Familie ihre Dora nannte, musste aus dem Welschland nach Hause zurück – die Matura konnte sie erst 1915 nachholen.

Während ihre Mutter in die Schürze weinte, wenn das Militär die Zürcher Asylstrasse abmarschierte, wo die Familie wohnte, erledigte Dorli die Buchhaltung für das Sanitärs-Unternehmen des Vaters. Von den Zahlen kam sie dann zur Rechtswissenschaft. «Dora dachte systematisch, das Geordnete lag ihr», sagt ihre Tochter Verena Stadler über ihre Mutter. «Die Logik hatte es mir angetan», schreibt Roeder in Erinnerungsblättern, die sie 1971 verfasste. Ausserdem war Dora von Anfang an eine Vermittlerin: Gab es in der Familie Streit, war sie es, die schlichtete.

Dora fasste den Entschluss, Jus zu studieren. Auf eigene Faust organisierte die damals 17-Jährige eine Sprechstunde mit dem Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät und dieser ermunterte sie dazu, sich zu immatrikulieren. 1915 begann Dora, an der Universität Zürich Recht zu studieren.

Der Krieg prägte die Jahre ihres Studiums: Kollegen wurden einberufen oder gingen freiwillig an die Ostfront – wie Doras damaliger Freund. Sie schickte ihm inbrünstige Briefe nach Russland. Briefe, die die patriotische und gläubige Geisteshaltung der damaligen Teenagerin dokumentieren. Die Deutschenfeindlichkeit in Zürich wuchs. «Kein Hochdeutsch im Tram», hiess es von nun an in Doras deutschstämmiger Familie.

Die Leiden des Krieges waren allgegenwärtig: So nahm Dora zum Beispiel an einem Theater zu Gunsten von kriegsgefangenen Soldaten teil. Und dann kam die nächste Katastrophe: Im Juli 1918 brach in der Schweiz die spanische Grippe aus, rund 21 000 Menschen liessen ihr Leben. Dora leistete Freiwilligendienst, pflegte kranke Soldaten, die ihr noch Jahre später in Briefen ihre Dankbarkeit zeigen sollten. Und dies alles neben dem Studium.

Dora war eine der wenigen Studentinnen, die damals Recht studierten: Im Wintersemester 1915/16, als Dora eintrat, war sie eine von 15 Studentinnen – und sass in den Hörsälen mit 283 Studenten. Doch litt sie nie darunter, dass sie als Frau in eine Männerbastion vordrang. Zwar stiess sie vereinzelt auch auf Anfeindung und Missgunst. Doch von systematischer Diskriminierung erzählte Dora ihrer Tochter kaum. Im Gegenteil: Dora mit ihren schwarzen Locken und den grünen Augen war charmant, humorvoll und ein gern gesehener Gast bei Gesellschaften, von denen in ihren Briefen viel zu lesen ist.

Aber in einem Artikel, den sie 1936 für den Schweizerischen gemeinnützigen Frauenverein verfasste, klingen andere Töne an: «Die Stellung der Rechtsstudentinnen an der Universität ist formell genau dieselbe, wie diejenige der männlichen Kollegen. (…). Ich sage formell, denn (…) die Rechtsstudentin wird heute noch als etwas Aussergewöhnliches betrachtet, was ihr dann und wann nicht nur die Studierenden, sondern auch die Professoren zu fühlen geben. Ein kleines Beispiel möge diese Tatsache illustrieren. Einer unserer Rechtslehrer eröffnet seine Vorlesungen ständig mit der Anrede ‹Meine Herren›, mögen noch so viele Damen vor ihm sitzen.» Dora Roeder nahm die Stellung der Frauen also als untergeordnet wahr. Ein Gefühl, das ihr auch Mitstudenten vermittelten: «Oft müssen die Studentinnen auch von ihren Kollegen hören, dass es vernünftiger wäre, wenn sie sich mit Kochen und anderen häuslichen Arbeiten befassen würden, anstatt sich mit ihnen zu messen».
Aus ihren Schriftstücken, den Aufsätzen und Artikeln, die im Thurgauer Staatsarchiv liegen, wird aber klar: Dora Roeder glaubte stets daran, dass die Zeit der Frauen kommen würde. In vielen ihrer Sätze steht «noch nicht». «Aber bald» liest man implizit.

Zeugnis des Schweizerischen Juristenvereins©Staatsarchiv des Kantons Thurgau

1924, rund ein Jahr nach ihrem Sieg, nahm der Schweizerische Juristenverein Dora Roeder auf.

Und so verfolgte Dora zielstrebig ihren Weg. 1920 schloss sie ihr Studium mit einer Dissertation zum Zürcher Steuerstrafrecht ab, war nun doctor iuris utriusque. Doch es gab ein Problem: Nur in den Kantonen Zürich, Basel und Neuenburg war es Frauen erlaubt, vor Gericht aufzutreten – in allen anderen Kantonen waren sie nicht zum Anwaltsberuf zugelassen. Dies bekam Dora im Kanton Freiburg zu spüren, wo sie 1922 ihr zweites Volontariat in einer Kanzlei begonnen hatte. Der Advokat hatte sich auf eine Anzeige Doras in der «Neuen Zürcher Zeitung» gemeldet. Er wollte der Juristin eigene Fälle geben. «Mit der Anstellung einer Frau wollte sich der Anwalt wohl einen modernen Anstrich geben», vermutet die Tochter Verena Stadler heute. Denn zu jener Zeit habe es in der Schweiz nur wenige Juristinnen gegeben. Sie wurden von manchen männlichen Kollegen geliebt, von anderen gehasst.

Doch um eigenen Fälle zu bearbeiten, hätte Dora Roeder ihre Klienten vor Gericht vertreten müssen und das war im Kanton Freiburg nur sogenannten Aktivbürgern, also Bürgern mit allen politischen Rechten, erlaubt. Frauen hatten jedoch nicht alle politische Rechte. Trotzdem ersuchte die junge Roeder beim Kanton um das Recht, zu praktizieren – natürlich bekam sie es nicht. Auch wurde ihr klar gemacht: An eine Änderung der Zulassungsregeln sei überhaupt nie zu denken, es läge bestimmt nicht im Willen des sehr konservativ eingestellten Volkes, dass Frauen in solchen Berufen Einzug hielten. Und so machte sich Dora Roeder daran, die Regeln zu ändern.

Zunächst versuchte Dora, sich über das Gesetz einfach hinwegzusetzen und erschien auf Wunsch eines Klienten vor Gericht, um ihn zu verteidigen. Wutentbrannt rief der gegnerische Anwalt: «Ich plädiere nicht gegen eine Frau!». In hohem Bogen warf das Gericht sie hinaus. Wollte sie also praktizieren, blieb ihr nur der Weg über das Bundesgericht. Und so reichte Dora Roeder eine staatsrechtliche Beschwerde gegen den Regierungsrat des Kantons Freiburg ein.

Die letzte Frau, die versuchte, sich die Zulassung zu erstreiten, tat dies 1887: Die erste Schweizer Juristin, Emilie Kempin-Spyri, wurde vom Bundesgericht jedoch abgewiesen. Seither hatten sich die Zeiten aber geändert, und das Bundesgericht folgte Roeders Argumentation. Es befand, dass kantonale Regeln, welche Frauen vom Anwaltsberuf ausschlössen, verfassungswidrig seien, weil sie die Gewerbefreiheit der Frauen einschränkten. Die Verfassung garantierte diese Freiheit allen Bürgern, Männern wie Frauen. Es sei unsinnig zu behaupten, dass Frauen die intellektuellen und moralischen Qualitäten für den Anwaltsberuf nicht besässen. Zu Zeiten von Kempin-Spyri war eine solche Feststellung noch «neu und kühn» gewesen. Doch nun war das Eis gebrochen: Durch Doras Sieg wurden alle kantonalen Gesetze, welche Frauen vom Beruf ausschlossen, zahnlos. Sie bekam Glückwünsche aus der ganzen Schweiz, ja sogar aus dem Ausland.

Dann, im Jahr 1928, schlug die Liebe ein: Die Zürcherin Roeder heiratete den Thurgauer Anwalt Dr. Max Labhart. Und so beantragte sie, die mittlerweile das Zürcher Anwaltspatent besass, auch im Kanton Thurgau die Bewilligung zur Ausübung des Anwaltsberufs. Den Behörden blieb nichts anderes übrig, als ihr die die Bewilligung auszustellen und sie gewähren zu lassen. Und dies obwohl das kantonale Recht nicht Stimmberechtigte, also Frauen, offiziell immer noch nicht zuliess. Doch vor Bundesgericht zu ziehen, hätte dem Kanton lediglich eine Niederlage eingebracht. Und so kam der Kanton Thurgau zu seiner ersten Anwältin.

Die Thurgauer Zeitung schreib unter dem Titel «Fräulein Fürsprech»: «Infolge der Umbildung der wirtschaftlichen und sozialen Ordnung, sagt das Bundesgericht, welche sich in den letzten Jahrzehnten vollzogen hat, sind die Frauen gezwungen worden, ihre Tätigkeit auch auf gebiete auszudehnen, die bisher den Männern reserviert waren. (…) Es gilt auch hier, Vorurteile und überlebte Anschauungen zu überwinden.»

Die Städterin Dora, die weltgewandt auch in Französisch plädieren konnte, zog also in den Kanton Thurgau, in ein sehr konservatives, ländliches Umfeld. Es war eine Umstellung, aber sie lebte sich ein. Bis in die 1950er-Jahre blieb Dora Roeder die einzige Anwältin im Thurgau. Dort praktizierte sie zeitlebens zusammen mit ihrem Ehemann, der ihr das schönste Zimmer seines Hauses «Daheim» in Romanshorn als Büro einrichten liess. Als Dora Labhart-Roeder wurde sie Jugendanwältin und Offizialverteidigerin, gründete den Thurgauischen Gemeinnützigen Frauenverein, initiierte die Gründung des Säuglingsfürsorgeheims des Bezirks Arbon und engagierte sich in juristischen Fragen bezüglich des Adoptivkindwesens. Ausserdem sorgte sie für den Haushalt und zog zwei Kinder gross – neben Verena auch Sohn Alfred. Bis zu ihrem Tod im Jahre 1992 tat Dora das, was getan werden musste.

Pioniergeist Ostschweiz

Menschen, welche das Leben in der Schweiz und manchmal sogar im Aus­land veränderten: Solche Pio­niere gab und gibt es auch in der Ostschweiz. higgs porträtiert bekannte aber auch unbekannte Persönlich­­keiten, die Pionier­leistungen erbrachten. Wir stöbern in den Archiven, reden mit Nachkommen oder gleich mit den Pionieren und Pionierinnen selber. Diese higgs-Serie wird am Ende zu einem attraktiven Coffee-Table-Buch zusammengefasst – ganz nach dem Vorbild des Vorgänger­projektes «Zürcher Pio­­niergeist».
 
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