Das Geschäft mit dem Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) floriert: Die Zahl der Läden in der Schweiz, die mit CBD angereicherte Zigaretten, Tröpfchen oder Kosmetika verkaufen, nehmen laufend zu. Einzelne Studien zeigen, dass die Substanz bei Angstzuständen, Epilepsie oder Multipler Sklerose helfen kann. Eine weitere – auf den ersten Blick paradoxe – Wirkung haben nun US-Neuropsychologen entdeckt: Offenbar kann Cannabidiol Drogenabhängigkeit lindern.

Diesen Effekt beobachteten die Wissenschaftler zumindest in Versuchen mit Ratten. Nachdem sie den Nagern eine Woche lang Alkohol oder Kokain verabreicht hatten, salbten sie die nun abstinenten Tiere mit einem Cannabidiol angereicherten Gel ein. Nach einer weiteren Woche zeigte sich: Die mit CBD behandelten Ratten liessen sich deutlich seltener zum Drogenkonsum verleiten als unbehandelte Artgenossen.

Verschreibungen von Opioiden zurückgegangen

Hinweise, dass Cannabidiol auch süchtigen Menschen helfen könnte, liefert eine Studie von amerikanischen Verhaltensökonomen. Sie verglichen die Zahlen der ärztlich verschriebenen Opioide zwischen 2010 und 2015 in sämtlichen US-Bundesstaaten. Opioide sind Schmerzmittel, die teils stark süchtig machen. Die Studie zeigte nun: Ärzte verschrieben weniger dieser Schmerzmittel, wenn Cannabis in ihrem Bundesstaat zu medizinischen Zwecken erlaubt ist. Besonders erstaunlich: Wo CBD während der untersuchten Periode legalisiert wurde, sank parallel die Zahl der Opioid-Verschreibungen.

Ein Glasfläschchen mit CBD-Öl, ein paar Tropfen träufeln raus.iStock

Ist als Arzneimittel in der Schweiz nicht zugelassen: Öl aus dem nicht-psychoaktiven Hanf-Inhaltsstoff CBD.

Diese Studienresultate erstaunen die Zürcher Ärztin Maria D’Angelo Johnson nicht. Sie schwört in ihren Behandlungen von Schmerz- und Psychosepatienten sowie ADHS-Betroffenen auf die beruhigende und schmerzmildernde Wirkung von CBD-Ölen. Auch dass die Substanz Entzugserscheinungen mildern kann, sei absolut plausibel. Ärztlich verschreiben kann sie die Tröpfchen ihren Patienten jedoch nicht. Zwar fällt CBD anders als der rauscherzeugende Hanf-Inhaltsstoff THC nicht unters Betäubungsmittelgesetz. Doch als Arzneimittel ist Cannabidiol in der Schweiz wie auch in allen anderen europäischen Ländern nicht zugelassen. Die meisten Patienten kaufen sich die Substanz daher übers Internet oder am Kiosk.

Diese Grauzone, in der sich CBD befindet, trüge entscheidend dazu bei, dass an der nicht-psychoaktiv wirkenden Substanz weiterhin der Ruf als Droge hafte, sagt Johnson. «Viele Menschen unterscheiden nicht zwischen dem berauschenden und medizinischen Gebrauch von Cannabis.»

Welche medizinische Heilwirkung Cannabidiol allerdings tatsächlich aufweist, ist wissenschaftlich noch nicht ganz geklärt. Klinische Studien an Menschen fehlen weitgehend. Immerhin: Nützt eine CBD-Kur nicht, schadet sie wohl auch nicht. Denn laut einem Bericht der Weltgesundheitsorganisation WHO ist die Substanz weder gesundheitsschädlich noch macht sie abhängig.

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