Das musst du wissen

  • Die US-Astronautin Anne McClain wird von ihrer Ex-Partnerin beschuldigt, illegal auf deren Konto zugegriffen zu haben.
  • Wird sie für schuldig befunden, wäre es das erste Verbrechen im All – denn McClain hat sich von der ISS aus eingeloggt.
  • Die Astronautin wehrt sich: Sie habe nur prüfen wollen, ob genug Geld für die Erziehung des gemeinsamen Kindes da sei.

Es lief gut für Anne McClain. Die 40-jährige US-Amerikanerin reiste im vergangenen Dezember als Astronautin zur Internationalen Raumstation ISS. Sie war sogar für den ausschliesslich weiblichen Raumspaziergang vorgesehen. Weil es keinen Raumanzug in ihrer Grösse hatte, konnte sie dann leider doch nicht teilnehmen.

Doch nun überschattet ihren ISS-Einsatz ein Rechtsstreit: Ein Rosenkrieg, der seine Kreise bis ins All zieht. McClains Noch-Ehefrau beschuldigt die Astronautin nämlich, illegal auf ihr Konto zugegriffen zu haben – von der ISS aus. Es würde sich um die erste Straftat im All handeln, sagt ein Nasa-Sprecher zu der «New York Times».

Anne McClain im Juni auf der ISS – kurz vor ihrer Rückreise.Nasa

Anne McClain im Juni auf der ISS – kurz vor ihrer Rückreise.

Die Ex hatte herausgefunden, dass der Zugriff aus einem Nasa-Netzwerk stammt und bei den Behörden eine Beschwerde wegen Identitätsdiebstahls eingereicht. In einer anderen Beschwerde gegenüber der Nasa heisst es, McClain habe das Konto geprüft, um Argumente dafür zu sammeln, ihrer Ex das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn streitig zu machen. Die Untersuchungen laufen.

McClain wies die Vorwürfe zurück. «Diese Behauptungen sind absolut unwahr», schreibt sie auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. «Wir machen eine schmerzhafte persönliche Trennung durch, die jetzt leider auch in den Medien stattfindet.»

Laut «New York Times» gibt die Astronautin zu, auf das Konto zugegriffen zu haben. Sie habe das mit ihrem altbekannten Password getan und nur überprüfen wollen, ob genügend Geld für ihr Kind, das die beiden bis anhin gemeinsam aufzogen, da sei. Sie habe von ihrer Ex nie gehört, dass sie das nicht dürfe. Es gibt keine Hinweise, dass McClain widerrechtlich Geld entwendet hat. McClain ist im Juni nach einem sechsmonatigen Weltraumaufenthalt auf die Erde zurückgekehrt.

Die fünf Raumfahrts-Organisationen, die die ISS betreiben – aus den USA, Russland, Japan, Europa und Kanada – haben klare Regeln, wie juristische Vorfälle im All gehandhabt werden. Die Gerichtsbarkeit leitet sich unter anderem davon ab, zu welchem Land das Modul gehört, in dem sich eine Straftat abgespielt hat.

Diesen Beitrag teilen
Unterstütze uns

regelmässige Spende