Das musst du wissen

  • Drohnen sind heute nicht nur beliebte Freizeitgeräte, sondern werden auch für professionelle Luftaufnahmen eingesetzt.
  • Als erstes Land bewilligt die Schweiz nun Drohnen auch zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln.
  • Sie verwirbeln die Luft wesentlich weniger als Helikopter, was das ungewollte Verwehen der Chemikalien reduziert.

Das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln mittels Helikopter vor allem im Weinbau sorgt immer wieder für Ärger wegen der Lärmbelästigung und vor allem wegen dem Verwehen der Chemikalien auf Nachbarsgrundstücke. Hier wollte die Firma Agrofly eine umweltfreundlichere Alternative anbieten, indem die Mittel mit Drohnen versprüht werden. So beantragte Agrofly bei dem Bundesamt für Umwelt Bafu und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl die Zulassung für eine Spritz-Drohne im Pflanzenschutz. Darauf haben fünf Bundesstellen in umfangreichen Feld- und Prüfstandversuchen einen Prozess erarbeitet, der der Sicherheit des Luftraums, der Präzision der Pflanzenschutzmittelanwendung sowie dem Schutz von Menschen und Umwelt Rechnung trägt.

Im Vergleich zu Helikoptern oder Flugzeugen fliegen Drohnen wesentlich tiefer, präziser und automatisch gesteuert über einem Pflanzenbestand. Und der nach unten gerichtete Luftstrom der eingesetzten Multikopter sorgt für ein geringes Verwehen, in der Fachsprache Abdrift genannt. Messungen im Weinbau zeigten, dass diese sogar noch geringer ist als bei üblichen Gebläsespritzen.

Aufgrund dieser positiven Resultate haben die Bundesstellen ein Bewilligungsverfahren entwickelt, das jede Drohne durchlaufen muss, wenn sie für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden soll. Die Fluggeräte müssen demzufolge automatisch eine vorgegebene Flugroute mit maximal 50 Zentimeter Abweichung abfliegen können, um eine präzise Anwendung zu garantieren. Zusätzlich müssen sie die durch das Bazl vorgegebenen Vorschriften der Flugsicherheit erfüllen. Für jeden Drohnentyp darf die Abdrift einen festgelegten Grenzwert nicht überschreiten. Gemäss Medienmitteilung des Bundes seien die Anforderungen «hochgesteckt», um sicherzustellen, dass der Pflanzenschutz mit Drohnen auf negative Nebenwirkungen minimiert.

Künftig müssen zugelassene Drohnen – wie alle anderen Spritzgeräte – alle drei Jahre einen Spritzentest absolvieren, mit dem die Funktionalität langfristig gesichert werden soll.

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