Das musst du wissen

  • Die Tierversuchsverbots-Initiative sei extrem und gefährlich, warnen die Schweizer Hochschulen.
  • Bereits heute würden Tierversuche und klinische Studien an Menschen nach hohen ethischen Standards durchgeführt.
  • Die Schweiz würde bei einer Annahme der Initiative ihren internationalen Spitzenplatz in der Forschung verlieren.

Die Rektorenkonferenz «Swissuniversities» der Schweizer Technischen Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen warnt vor der Initiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt», die heute bei der Bundeskanzlei eingereicht werden soll.

Die Initiative sei extrem und schädlich, wie die Organisation heute in einer Medienmitteilung schreibt.

Das will die Initiative


Die eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt», die am 18. März 2019 bei der Bundeskanzlei eingereicht werden soll, will jegliche Versuche an Tieren und Menschen sowie die Einfuhr von Produkten wie Medikamenten verbieten, für die Tier- und/oder Menschenversuche durchgeführt wurden. Zudem verlangt die Initiative, Tierversuche in der Bundesverfassung als Tierquälerei und damit als Verbrechen zu verankern. Die Initiative vertritt eine extreme Haltung, die nicht nur die Forschung gefährden würde. Sie würde auch verhindern, dass Menschen und Tiere in der Schweiz von künftigen medizinischen Fortschritten profitieren können.

Die Verwendung von Tiermodellen und klinischen Studien sei heute notwendig, um Grundlagenwissen zu erwerben und neue Medizinprodukte und -verfahren zu entwickeln. Dabei bestehe das Ziel stets darin, die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern und Leben zu retten.

Gemäss Swissuniversities sei es illusorisch, anzunehmen, dass die Schweiz in den Life Sciences und Biotechnologien weiterhin Fortschritte erzielen und Wissen ausbauen könne, wenn sie auf Versuche an Tieren und Menschen, insbesondere auf klinische Studien, verzichten müsste.

Gesetze regeln Versuche bereits heute streng

Die Tierversuchsgesetzgebung der Schweiz gehöre schon heute zu den strengsten der Welt. Die heutigen gesetzlichen Grundlagen gewährleisten eine ethisch vertretbare Forschung. Das Tierschutzgesetz (TSchG) bezweckt, «die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen». Es verlangt namentlich, die durch Versuche verursachten Schmerzen so weit als möglich einzudämmen, vor allem durch den Einsatz geeigneter Anästhesiemethoden. Jeder Versuch, der Tiere einbezieht, muss von der kantonalen Veterinärbehörde bewilligt werden. Diese arbeitet mit der kantonalen Kommission für Tierversuche zusammen, der sowohl Fachpersonen als auch Vertreterinnen und Vertreter des Tierschutzes angehören.

Seit der Änderung der Tierschutzverordnung per 1. März 2018 müssen die Institute und Laboratorien nicht nur eine Leiterin oder einen Leiter für den Tierversuchsbereich sowie eine Versuchsleiterin oder einen Versuchsleiter ernennen, welche die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der guten Wissenschaftspraxis sicherstellen: Sie müssen zusätzlich eine Tierschutzbeauftragte oder einen Tierschutzbeauftragten bestimmen, die oder der die Forschenden namentlich im Verfahren für die Beantragung von Versuchsbewilligungen unterstützt.

Hinsichtlich der Versuche an Menschen soll das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetzt, HFG) «Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen in der Forschung schützen». Es gewährleistet insbesondere, dass die Interessen des Menschen gegenüber den Interessen der Wissenschaft und der Gesellschaft Vorrang haben, und berücksichtigt damit die ethischen Grundsätze der Erklärung von Helsinki. Durch regelmässige Aktualisierungen der Verordnungen und Richtlinien lässt sich sicherstellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen den technologischen Fortschritten und den ethischen Anliegen der Schweizer Bevölkerung entsprechen.

3R-Prinzip sorgt für hohe ethische Standards

Bei Tierversuchen sind Forschende moralisch und rechtlich verpflichtet, das 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) anzuwenden. Dieser Grundsatz verlangt, dass Tierversuche nur dann bewilligt werden, wenn keine Alternative besteht, dass ihre Zahl auf das notwendige Minimum beschränkt wird und dass die Versuchsmethoden und Haltungsbedingungen möglichst wenig belastend sind. Um die Umsetzung dieser Grundsätze zu fördern und zu erleichtern, wurde in der Schweiz bereits vor über 25 Jahren die «Stiftung Forschung 3R» gegründet. Unterdessen wurde sie vom 3R-Kompetenzzentrum Schweiz (3RCC) abgelöst, das im März 2018 unter der Federführung von Swissuniversities geschaffen wurde, um eine bessere Koordination unter allen Institutionen zu ermöglichen, die Tierversuche durchführen. Dieses Kompetenzzentrum ist das Ergebnis gemeinsamer Überlegungen der Hochschulen, der Industrie, der Behörden und von Tierschutzorganisationen. In der Schweiz werden somit erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Würde und das Wohl der Tiere, insbesondere der Versuchstiere, zu wahren.

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