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Kann jemand, der die Quarantäne bricht, und so andere Personen ansteckt, juristisch belangt werden? Laut Schweizer Strafgesetzbuch ist es verboten, «aus gemeiner Gesinnung» eine gefährliche übertragbare Krankheit zu verbreiten. Zum Beispiel machen sich Prostituierte, die ungeschützten Verkehr anbieten, obschon sie HIV-positiv sind und noch Viren in sich tragen, gemäss Strafgesetzbuch strafbar. Es drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

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Auch wer Covid-19 verbreitet, weil er nicht zu Hause bleibt, kann theoretisch also belangt werden. Doch die Ansteckung muss zuerst bewiesen werden. Und das ist schwierig, selbst wenn ein Patient mit Covid-19 absichtlich jemand anderes anhustet. Trotzdem stellen sich juristische Fragen.

Wenn jemand aus der Quarantäne abhaut, droht laut Epidemiengesetz eine Busse von bis zu 5000 Franken. Aber auch hier ist der Vollzug nicht ganz einfach: Es ist schwierig zu überwachen, ob jemand die Quarantäne einhält.

Aber es sind Fälle bekannt, wo ein Spreader die Quarantäne missachtet. Zum Beispiel der Fall in Nürnberg, oder die 21-jährige Frau aus Grenchen, die trotz Isolation an Partys teilnahm. Dort hat der Kanton Solothurn auch prompt Strafanzeige eingereicht.

Egal ob Quarantänebrecher andere Menschen infizieren, sie sind dafür verantwortlich, dass Hunderte von Personen auch in die Quarantäne müssen. Und damit haben sie anderen fahrlässig einen Schaden zugefügt. Und der wäre im Prinzip auch einklagbar.

In den allermeisten Fällen ist der Lohnausfall vom Arbeitgeber, beziehungsweise der Versicherung gedeckt. Allerdings hat das Bundesgericht diesbezüglich schon bei Unfällen entschieden, dass die Person, die den Unfall verursacht hat, dem Arbeitgeber den Nettolohn ersetzen muss, den er während der Arbeitsunfähigkeit bezahlt hat.

Das könnte für einen Quarantänebrecher teuer werden, wenn nur ein paar der Leute Schadenersatz fordern, die wegen ihm in Quarantäne mussten.

Auch Grippe verbreiten, ist strafbar

Diese Fragen habe ich mit Thomas Geiser diskutiert. Er ist emeritierter Professor für Privat- und Handelsrecht der Uni St. Gallen. Er meint, dieses Problem sei überhaupt nicht spezifisch für Corona. Es bestehe auch bei einer ganz gewöhnlichen Grippe. Seines Erachtens macht sich jemand der Übertragung einer gefährlichen Krankheit auch strafbar, wenn er oder sie mit einer gewöhnlichen Grippe wissentlich in einem Spital oder einem Pflegeheim einen Besuch abstattet. Auch wer mit Fieber bei einer Grippe arbeiten geht, verbreitet in der Regel gefährliche Viren und bewirkt unter Umständen, dass ein ganzer Betrieb lahmgelegt wird.

Nach Einschätzung von Professor Geiser haftet die Person dann und wäre wohl auch strafrechtlich belangbar. Meistens geschieht aber gar nichts, weil niemand auf die Idee kommt, dass ein solches Verhalten rechtswidrig sein könnte.

Das führt dazu, dass im Arbeitsrecht Personen, die krank zur Arbeit gehen, weitaus das grössere Problem sind, als die, die krank zu Hause bleiben. Darum also: wer sich krank fühlt, bleibe zu Hause. Und wer Quarantäne angeordnet hat, sowieso.

Weiterführende Informationen

Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
und Information über Quarantäne.

Wenn Sie in Isolation müssen, weil Sie am neuen Coronavirus erkrankt sind und ärztlich krankgeschrieben wurden, dann haben Sie Anspruch auf eine Lohnfortzahlung oder auf ein Krankentaggeld. Eine Lohnfortzahlung ist durch das Obligationenrecht (OR) geregelt. Ihr Arbeitgeber ist dadurch verpflichtet, Ihnen während mindestens drei Wochen den Lohn zu bezahlen. Viele Arbeitgeber schliessen eine Krankentaggeldversicherung ab, damit sie ihren Mitarbeitenden bei längeren Ausfällen infolge einer Krankheit 80 Prozent des Lohnes bezahlen können. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber und in Ihrem Arbeitsvertrag, welche Regelungen für Sie gelten.

Wenn Sie in angeordnete Quarantäne müssen, weil Sie Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten, dann haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsausfallentschädigung. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV.

Der Faktist

Der Faktist schaut ganz genau hin. Im Dschungel der wissenschaftlichen Studienresultate behält er den Überblick. Zeigt, was zusammenhängt. Und was einfach nicht aufgeht. Der Faktist ist Beat Glogger, Gründer und Chefredaktor von higgs. Jeden Dienstag als Sendung auf Radio 1 und als Video auf higgs.
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