Das musst du wissen
- Für viele Schweizerinnen und Schweizer gehört das Feuerwerk zum Nationalfeiertag.
- Dieses jedoch belastet die Luft, produziert rund zwei Prozent der jährlichen Feinstaub-Emissionen.
- Ebenso ist der Lärm gefährlich für unser Gehör und eine grosse Belastung für Tiere.
Jährlich werden in der Schweiz nach Schätzungen des Bundesamts für Umwelt Bafu rund 1800 Tonnen Feuerwerkskörper verkauft (Durchschnitt der Jahre 2010-2018). Davon sind, neben der Verpackung aus Holz, Karton, Kunststoffen oder Ton, etwa 25 Prozent pyrotechnische Feuerwerkssätze. Wenn diese abgebrannt werden, entstehen rund 320 Tonnen Feinstaub, der die Luft belastet. Dies entspricht rund zwei Prozent der jährlichen Feinstaub-Emissionen in der Schweiz.
Die Metallverbindungen, welche den Feuerwerkssätzen ihre Farbe geben, gelangen nach dem Abbrennen als Niederschlag auch in Böden und Gewässer. Deren Belastung ist jedoch gering.
Atemprobleme bei empfindlichen Personen
Das Abbrennen von Feuerwerk erzeugt in kurzer Zeit lokal beträchtliche Mengen von Rauch und damit Feinstaub. Insbesondere bei windstillem Wetter kann dies bei empfindlichen Personen zu Atembeschwerden und Husten führen. Personen mit Erkrankungen der Atemwege und mit Kreislauferkrankungen sollten deshalb die unmittelbare Nähe von Feuerwerken meiden. Öffentlich organisierte 1.-August-Feuerwerke sind weniger problematisch, weil sie zeitlich beschränkt sind und der Rauch über den Köpfen und mit Abstand vom Publikum entweicht. Die Emissionen privater kleinerer Feuerwerkskörper wirken hingegen viel unmittelbarer und über längere Zeit auf den Menschen ein.
Hier gibt es eine Live-Karte mit der aktuellen Luftbelastung.
Gefahr für Menschen, Stress für die Tiere
Das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Personen kann wegen der hohen Lärmpegel zu irreversiblen Gehörschäden führen. Daher ist es wichtig, den auf der Verpackung angegebenen minimalen Sicherheitsabstand einzuhalten. Zudem stellt der Lärm auch eine grosse Belastung für die Tiere dar. Feuerwerke sollten daher grundsätzlich zurückhaltend eingesetzt und nicht bereits mehrere Tage vor dem 1. August abgebrannt werden.
Abfall gehört nicht ins 1.-August-Feuer
Wenn in 1.-August-Feuer Kunststoffabfälle, chemisch behandeltes Holz, Abbruchholz oder Bauabfälle verbrannt werden, werden giftige Stoffe wie zum Beispiel Dioxine freigesetzt. Die Unsitte, am 1. August elegant aber illegal seinen Abfall loszuwerden, habe aber gemäss Bafu deutlich abgenommen. Holzstösse, zusammengesetzt aus trockenem, naturbelassenem Holz aus dem Wald oder aus Sägereien sowie getrocknetes Schwemmholz sind für die Luftbelastung problemlos. Doch besteht an einigen Orten erhöhte Waldbrandgefahr.
Waldbrandgefahr
Die Kantone und die Gemeinden können bei Waldbrandgefahr auch das Abbrennen von Feuerwerken einschränken. Diesen Anweisungen sei unbedingt Folge zu leisten, ruft das Bundesamt für Umwelt in Erinnerung. Wer Feuer entfacht im Wald und ausserhalb des Waldes muss immer – auch bei geringer und mässiger Waldbrandgefahr – mit der nötigen Vorsicht vorgehen. Das Bundesamt für Umwelt bietet einen Überblick über die aktuelle Waldbrandgefahr und über die von den Kantonen angeordneten Massnahmen.
Hier findest du eine aktuelle Karte der Waldbrandgefahr und der Massnahmen, welche die einzelnen Kantone erlassen haben.