Zwischen Justiz und Psychiatrie bestehen seit jeher gewisse Spannungen. Dabei sind die Rollen und Erwartungen eigentlich klar definiert: «Mit psychiatrischen Berichten wollen die Gerichte einschätzen, inwieweit eine angeklagte Person zum Tatzeitpunkt schuldfähig war», erklärt der Bundesrichter Jean Fonjallaz. Seit Anfang der 2000er-Jahre wurde die Beziehung aber noch komplizierter. «Neu kommen die Therapiemassnahmen und die Entscheidungen nach einem Gerichtsurteil hinzu: Heute werden auch Gutachten zur Gefährlichkeit von Verurteilten eingeholt, womit die Expertinnen und Experten und die Wissenschaft einen höheren Stellenwert erhalten.»

Der Wunsch kippte von der Bestrafung zur Vorhersage und zu grösstmöglicher Sicherheit und wurde durch die Annahme der Initiative über eine lebenslange Verwahrung im Jahr 2004 und mehrere Morde an jungen Frauen durch Wiederholungstäter vorangetrieben.

Versicherungsmathematik ermittelt Rückfallrisiko

Verhalten vorhersagen? Von dieser neuen Aufgabe zeigten sich die Fachleute nicht sonderlich begeistert: «Gewisse Psychiater weigerten sich anfangs, zum Risiko einer Wiederholungstat Stellung zu nehmen», erinnert sich Fonjallaz. «Viele arbeiteten in der eigenen Praxis und wurden vielleicht dreimal im Jahr für Gutachten beigezogen.» Mit der Zeit wurden dann Ausbildungskurse in forensischer Psychiatrie geschaffen und die Methoden standardisiert, um sowohl die Wissenschaftlichkeit zu erhöhen als auch den neuen Erwartungen des Justizsystems gerecht zu werden. Dies geschieht beispielsweise mit versicherungsmathematischen Modellen, die einer Person eine Punktzahl auf einer Skala zuweisen, basierend auf Alter, Umfeld, Art und Anzahl Straftaten oder Beschäftigung. Daraus ergibt sich ein genauer Prozentsatz für das Rückfallrisiko.

«Ebenso wenig, wie eine Meteorologin das Wetter in Bern am 18. Juni 2045 vorhersagen kann, ist mit einem psychiatrischen Gutachten vorhersagbar, ob ein Täter lebenslang nicht therapierbar sein wird.»Philippe Delacrausaz, forensischer Psychiater

Zudem wurden Instrumente für sogenannte «strukturierte professionelle Risikobeurteilungen» eingeführt. «Der Grundgedanke bestand darin, psychiatrische Gutachten zu standardisieren und so den subjektiven Einfluss des Psychiaters zu verringern», erklärt Philippe Delacrausaz, Psychiater am Institut für forensische Psychiatrie der Lausanner Universitätsklinik (CHUV). Zusammen mit seiner Kollegin Valérie Moulin leitete er das Projekt «Betrachtungen der Teamarbeit in der psychiatrischen Begutachtung», demzufolge es sinnvoll ist, statistische Indikatoren mit klinischen Aspekten zu kombinieren. Daher stützt sich heute die Bewertung der Gefährlichkeit und des Rückfallrisikos verurteilter Straftäter auf eine Kombination aus quantitativen und qualitativen Methoden.

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«Diese Instrumente werden ständig weiterentwickelt», erklärt Manon Jendly, Professorin für Kriminologie an der Universität Lausanne. «Sie berücksichtigen heute die Entwicklung und das Potenzial der Person und nehmen eine dynamische Perspektive ein.» Am Institut für forensische Psychiatrie des CHUV analysierte sie deshalb Instrumente zur Bestimmung des Rückfallrisikos sowie positiver Einflüsse auf dieses Risiko. Zu diesem Zweck wertete sie rund 100 Fälle von Sexual- und Gewaltdelikten in der Romandie aus.

Gefährlichkeit statt Schuldfähigkeit bestimmen

Die Methoden der Psychiatrie haben sich verbessert und beruhen zunehmend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Doch angesichts des aktuellen Strebens nach absoluter Sicherheit werden diese Instrumente problematisch. «Wenn Tests zeigen, dass bei einem Vergewaltiger eine 40-prozentige Wahrscheinlichkeit für eine Wiederholungstat besteht, was tun wir dann?», fragt Delacrausaz. «Vermutlich wird man sich sagen, dass das zu viel ist, aber ist zum Beispiel ein Risiko von zehn Prozent immer noch zu viel, wenn man weiss, dass es kein Nullrisiko gibt?»

«Die spektakulären Kriminalfälle, die Schlagzeilen machen, sind nur die Spitze des Eisbergs.»Cristina Ferreira, Professorin an der Waadtländer Fachhochschule für Gesundheit

Philippe Delacrausaz erwähnt ein weiteres Grundproblem im Zusammenhang mit den Erwartungen an die Psychiatrie: Prognosen und Wahrscheinlichkeiten gehören nicht zu ihrer Kernkompetenz. Diese ist nach wie vor die Therapie. «Nun beurteilen wir nicht mehr die Schuldfähigkeit eines Angeklagten, sondern seine Gefährlichkeit. Aus erkenntnistheoretischer Sicht hat das sehr wenig miteinander zu tun!» Die psychiatrische Forschung habe zwar wie zum Beispiel auch die Meteorologie Methoden zur Bestimmung kurz- und mittelfristiger Wahrscheinlichkeiten entwickelt. «Aber es bleibt dabei: Ebenso wenig, wie eine Meteorologin das Wetter in Bern am 18. Juni 2045 vorhersagen kann, ist mit einem psychiatrischen Gutachten vorhersagbar, ob ein Täter lebenslang nicht therapierbar sein wird.»

Gutachten betreffen oft Kleinkriminelle

Cristina Ferreira, Professorin an der Waadtländer Fachhochschule für Gesundheit, untersucht derzeit im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms «Fürsorge und Zwang» rund 600 psychiatrische Gutachten aus französischsprachigen Kantonen von 1940 bis 1985. Es zeige sich, dass «die spektakulären Kriminalfälle, die Schlagzeilen machen, nur die Spitze des Eisbergs sind. Die meisten psychiatrischen Gutachten betreffen, wie bei den Straftaten, kleine Diebstähle, Delikte im Zusammenhang mit Sucht oder, am Zivilgericht, Fälle von Verschuldung.» Die Zeitungen interessieren sich kaum für eine Frau in prekären Verhältnissen, die im Supermarkt stiehlt, oder einen jungen Mann, der sich online verschuldet.

Doch gerade auf das Leben dieser Menschen in schwierigen Verhältnissen, die verletzlich sind, haben psychiatrische Gutachten einen grossen Einfluss. Warnt ein Bericht vor einer hohen Rückfallwahrscheinlichkeit, kann dies das Gericht beispielsweise dazu bewegen, eine umfassende Beistandschaft anzuordnen, wodurch die Freiheit und die Rechte der Betroffenen nun stark eingeschränkt werden.

Deshalb sind methodisch zuverlässige Gutachten und unabhängige Begutachtende zentral, ebenso wie der Austausch zwischen Fachpersonen aus der Psychiatrie, vom Gericht und aus der Bewährungshilfe. Entscheidend ist auch, Verurteilte bei der Wiedereingliederung umfassend zu unterstützen. Dies reduziert das Rückfallrisiko wesentlich. Dazu evaluieren Manon Jendly und ihr Team derzeit ein Pilotprojekt der Kommission für Bewährungshilfe der lateinischen Schweiz. Ihr Ziel: Interventionsstrategien für einen nachhaltigen Ausstieg aus der Kriminalität zu entwickeln.

Konkret sollen tausend Verurteilte bei ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft optimal begleitet werden. «Die meisten straffällig gewordenen Menschen möchten ein anständiges Leben führen», sagt Manon Jendly. «Wenn wir ihnen die Möglichkeit geben, eine Wohnung und eine gute Arbeit zu finden, verbessern wir ihre Chancen, Fuss im normalen Leben zu fassen.»

Horizonte Magazin

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