Benedikt Meyers Zeitreise
Nicht nur am Zürichsee, auch am Rhein genoss man das römische «sapere vivere». Augusta Raurica, eine unter Kaiser Augustus gegründete Koloniestadt, entwickelte sich im ersten nachchristlichen Jahrhundert prächtig. Die hölzernen Bauten wurden durch steinerne ersetzt, Tempel, Thermen und Theater prägten das Stadtbild. Zu ihrer Blütezeit beherbergte die Stadt rund 15 000 Einwohner – eine Zahl, die ihre Nachfolgergemeinden Augst und Kaiseraugst bis heute nicht erreichen.
Rauricas Quartiere waren teils vom Handwerk, teils vom Handel geprägt, es gab noble Gegenden und Strassenzüge für einfache Leute. Manchmal wurde auch eine einst schäbige Gegend zur trendigen Adresse, wie etwa die Gegend nördlich des Forums bei der Curia. Dort siedelten erst Handwerker, bevor ein cleverer Geschäftsmann zwischen ihren Buden eine Wellnessoase errichtete. Diese war privat geführt und damit kostenpflichtig – ganz im Gegensatz zu den öffentlichen Bädern, welche Senatoren, Tribune, Legaten und Bürgermeister aus ihrem Privatvermögen zu finanzieren hatten. Ein politisches Amt musste man sich eben leisten können.
Zurück zum Bad im früheren Handwerkerviertel: Dank seinem schwefelhaltigen Wasser im Brunnenhaus bot das Bad einen exklusiven Service und konnte wohl mit Schwefelbädern oder Schwefeltrinkkuren aufwarten. Vom Schriftsteller Plinius wissen wir, dass die Römer Schwefelwasser zur Kur von Nervenleiden einsetzten. Das Bad bestand über mehrere Jahrzehnte – und wurde Zeuge mehrerer Verbrechen. Ausgrabungen im Brunnenhaus förderten 3000 Tonförmchen von Falschmünzern zutage. Das jüngste zeigt ein Münzbild aus dem Jahr 246. Danach wurden Bad und Brunnenhaus offenbar nicht mehr benutzt und dienten als Abfallhalde. Auf dieser fanden sich unter diversen anderen Fundstücken auch Menschenknochen – einige sogar mit Hiebspuren!
Die Geschichte wäre ein Fall für die polizeiliche Spurensicherung, doch die moderne Forensik kommt hier wohl einige Jahrhunderte zu spät. Aber: vermutlich wurde der Fall schon damals «forensisch» untersucht. Der Begriff der kriminologischen Spurenauswertung leitet sich nämlich vom Forum her: dem Marktplatz, auf dem die Römer eben nicht nur Gemüse einkauften, sondern auch Gerichtsverhandlungen abhielten. «Audiatur et altera pars!», hiess es dann dort: Man höre auch die andere Seite! Sowie: «In dubio pro reo» – im Zweifel für den Angeklagten. Wobei böse Zungen schon damals flüsterten: «Ibi fas ubi proxima merces» – wo der Gewinn am grössten ist, da ist das Recht.