Das musst du wissen

  • Bekommt das Gehirn länger als drei Minuten keinen Sauerstoff, erleidet es permanente Schäden.
  • Die Persönlichkeit eines Menschen ist dann für immer verloren – die Person gilt dann als tot.
  • Verschiedene Prozesse des Körpers, wie das Wachsen von Haaren oder Nägeln, dauern aber noch für einige Stunden an.

Vor der Einführung der Beatmungsmaschine in den 1950er-Jahren war alles ganz einfach: Wenn das Herz eines Menschen nicht mehr schlug, war er tot. Die Pupillen weiteten sich, der Körper erkaltete, etwa dreissig Minuten nach Todeseintritt färbte sich die Haut rotviolett bis blaugrau, weil das Blut in den Gefässen absank: Leichenflecken. Am Ableben des Verstorbenen gab es keinen Zweifel.

Heute ist es etwas komplizierter: Schwerkranke können an Maschinen angeschlossen werden, die den Körper künstlich beatmen oder gar Blut hindurch pumpen und alle Organe mit Sauerstoff versorgen − auch wenn der menschliche Körper selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. In solchen Fällen stellt sich insbesondere im Zusammenhang mit einer Organspende die Frage, ab wann jemand als tot gilt.

Der Tod kommt nicht von einer Sekunde zur nächsten

In Film und Fernsehen gilt die klassische Nulllinie im EKG als unwiderrufliche Ankunft des Todes. So abrupt tritt der Tod in der Realität aber meist nicht ein. Das bestätigen Untersuchungen eines internationalen Teams von Forschenden unter Leitung des Kinderspitals East Ontario in Kanada. Sie hatten über 600 hoffnungslos erkrankte Patienten während des Sterbens mit EKG- und Blutdruckmessungen überwacht, nachdem die lebenserhaltenden Massnahmen abgebrochen worden waren.

Science-Check ✓

Studie: Resumption of Cardiac Activity after Withdrawal of Life-Sustaining MeasuresKommentarDies ist ein Kommentar der Autorin / des AutorsDie Forschenden beurteilten anhand der Vitalzeichen von Sterbenden am Krankenbett deren Herzaktivität und werteten hinterher die Blutdruck- und EKG-Daten aus. Für Organspender endete der Beobachtungszeitraum fünf Minuten nach Aussetzen des Pulses, da dann die Organentnahme begann, sprich mögliche Vitalzeichen nach diesen fünf Minuten wurden bei diesen Patienten nicht mehr erfasst.
Die Höhe des Blutdrucks, die ein schlagendes Herz repräsentieren sollte, wurde willkürlich auf fünf Millimeter-Quecksilbersäule (mm Hg) festgesetzt, was für einen gesunden Kreislauf allerdings viel zu tief ist. So wurden sehr viele Patienten unter der Kategorie «vorübergehend die Herzaktivität wiedererlangt» erfasst als eigentlich medizinisch sinnvoll wäre. Die Zahl der Patienten, die angeblich die Herzaktivität wiedererlangten, fällt also im Vergleich recht hoch aus.
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Auch nach Einsetzen der Nulllinie tat das Herz bei 14 Prozent aller Patienten hin und wieder noch ein oder mehrere Schläge, bevor es schliesslich komplett aussetzte. «Der Herzmuskel ‘stirbt’ langsam und kämpft dabei noch», erklärt Renato Lenherr, Intensivmediziner am Universitätsspital Zürich, der an der Studie nicht beteiligt war.

Die längste Zeit zwischen Pulslosigkeit und einem spontanen Wiedereinsetzen des Kreislaufs betrug laut Studie knapp viereinhalb Minuten. Allerdings, so betonen die Autoren, habe keiner dieser Patienten das Bewusstsein zurückerlangt oder überlebt, wie sie in der Studie schreiben.

Die Studie aus Kanada bekräftigt die Vorgehensweise in der Schweiz: Hier ist es Vorschrift, mit einer möglichen Organentnahme fünf Minuten zu warten, nachdem das Herz mit dem Schlagen aufgehört hat. «Falls innert dieser fünf Minuten wieder ein Lebenszeichen kommt, beginnen die fünf Minuten natürlich wieder von vorne zu ticken», erklärt Renato Lenherr, der als ärztlicher Leiter des Netzwerks Donor Care Association (DCA) dafür verantwortlich ist, dass die Richtlinien zur Organspende eingehalten werden.

Organspende in der Schweiz

Laut Transplantationsgesetz kommen zwei Gruppen von Patienten als Organspender in Frage: Solche nach einer Schädigung des Gehirns mit Hirntoddiagnose und solche mit Todeseintritt nach einem Herzkreislaufstillstand. Der erste Fall sind Menschen nach einem Schlaganfall oder einer Hirnblutung, deren Hirnfunktionen trotz erhaltener Kreislauffunktion irreversibel ausgefallen sind. Dazu zählen etwa zwei Drittel aller Organspender in der Schweiz. Der zweite Fall sind beispielsweise Patienten, bei denen ein Herzkreislaufstillstand das Gehirn so schwer geschädigt hat, dass der Patient vermutlich nie mehr aufwachen wird.
In beiden Fällen kann jemand, der auf der Strasse oder zu Hause einen Herzinfarkt erleidet und an Ort und Stelle stirbt, keine Organe spenden. Dafür muss man zuvor im Spital auf einer Intensivstation oder Notfallstation gelegen haben.
Bisher erfordert eine Organspende, dass die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht eine erweiterte Widerspruchslösung vor. Bei verstorbenen Personen würde demnach angenommen, dass sie der Spende ihrer Organe zustimmen, wenn sie nicht zu Lebzeiten ihre Ablehnung zum Ausdruck gebracht haben. Ist über den Willen des Patienten nichts bekannt, werden dennoch die Angehörigen gefragt, die dann die Entscheidung treffen. Sowohl der National- als auch der Ständerat haben dieser erweiterten Widerspruchslösung zugestimmt. Diese neue Regelung könnte aber frühestens ab 2023 eingeführt werden.

Nach diesen fünf Minuten müssen zwei Fachärzte den Todeseintritt nachweisen. Dazu müssen sie unter anderem zeigen, dass die Pupillen nicht auf Licht reagieren, Hustenreflexe und Schmerzreflexe komplett ausgefallen sind und der Patient nicht atmet. Dass das Herz auch wirklich nicht mehr schlägt, ist zudem über Ultraschall nachzuweisen. So stellen die Ärzte sicher, dass tatsächlich kein Blut mehr ins Hirn gepumpt wird und der Tod eingetreten ist.

Ein solcher Tod nach Herzstillstand wird oft vereinfacht als «Herztod» bezeichnet − aber der Mensch stirbt letztlich, weil das Gehirn nicht mehr mit frischem Blut versorgt wird, sagt Jürg Steiger, Chefarzt für Transplantationsimmunologie und Nephrologie am Universitätsspital Basel. «Ein Hirn, das länger als drei Minuten ohne Sauerstoff auskommen muss, erleidet eine permanente Schädigung, die mit dem Leben nicht mehr vereinbar ist.»

Hirntod versus Herztod

Beim Tod nach Herzstillstand ist offensichtlich, dass das Hirn nicht mehr durchblutet ist und daher nicht mehr funktionieren kann. Anders beim Hirntod: Das Herz bekommt durch die Beatmungsmaschine noch Sauerstoff und schlägt weiter. Der Körper bleibt warm und rosig, der Brustkorb hebt und senkt sich − die Person sieht aus wie schlafend.

«Alle Gefühle und die Persönlichkeit eines Menschen spielen sich im Gehirn ab. Ist es weg, existiert auch der Mensch als Ganzes nicht mehr.»Jürg Steiger, Ärztlicher Direktor am Universitätsspital Basel

Dennoch sind die Hirnfunktionen irreversibel ausgefallen. Anders als beim Herzkreislaufstillstand stellen Ärzte den Tod meist erst im Nachhinein fest. Auch hier müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den Ausfall der Hirnfunktionen nachweisen.

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Sterben ist ein Prozess

Wenn das Herz aufgehört hat zu schlagen, kommen nicht alle Vorgänge in allen Zellen gleichzeitig und schlagartig zum Erliegen. Hautzellen beispielsweise funktionieren nach dem Absterben des Gehirns noch bis zu zwei Tage lang, auch Haare und Nägel wachsen noch. Darum gibt es auch in der Schweiz Stimmen, die sich gegen die Organspende nach dem Tod aussprechen, mit der Begründung, dass die Patienten zum Zeitpunkt der Organentnahme nicht tot seien, sondern lediglich im Sterben begriffen.

Dem entgegnet Steiger: «Alle Gefühle und die Persönlichkeit eines Menschen spielen sich im Gehirn ab. Ist es weg, existiert auch der Mensch als Ganzes nicht mehr.» In der westlichen Welt ist es daher Konsens, dass jemand als tot gilt, wenn sein Hirn irreversibel ausgefallen ist.

Medienberichte schüren hin und wieder Zweifel an der Diagnose Hirntod: Einige für hirntot erklärte Menschen wachen kurz vor der geplanten Organentnahme wieder auf, so geschehen im Mai 2018 beim 13-jährigen Trenton McKinley in den USA. Dabei ist es aber meist zu eklatanten Fehlern bei der Diagnose gekommen – wie auch in diesem Fall: Trenton McKinley etwa hatte eine Körpertemperatur von nur 27 Grad Celsius. Die Richtlinien in der Schweiz schreiben vor, dass bei Patienten mit Unterkühlung die sogenannte Körper-Kerntemperatur gemessen werden muss. Und diese darf nicht weniger als 35 Grad betragen, bevor der Tod diagnostiziert werden darf. Zumindest in der Schweiz sind solche Horrorgeschichten damit nicht zu erwarten.

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